Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der AC4Y (2025)
1.Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der AC4Y erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von AC4Y ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss  bestätigt worden sind.
2.Schriftform
Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen   Bestätigung.
3.Angebote
Angebote von AC4Y sind freibleibend. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen und Daten, gleich auf welchem Datenträger, behält sich AC4Y alle Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Jedwede Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von AC4Y.
4.Lieferfristen / Verzug
Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
AC4Y ist zu Teillieferungen berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit AC4Y, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf die Höhe des vertragstypischen Schadens begrenzt.
Setzt der Besteller, nachdem AC4Y bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist - mindestens 14 Tage - mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
5.Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen
Höhere Gewalt sowie unverschuldetes nachträgliches Unvermögen bei AC4Y oder ihren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Energiemangel, Streik oder Aussperrung berechtigen AC4Y, die Lieferungen für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirksamkeit hinauszuschieben.
Dauern die Ereignisse jedoch länger als 6 Wochen oder wird die von AC4Y zu erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, ist sowohl der Besteller als auch AC4Y berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten.
6.Preise
Die Berechnung der Lieferungen erfolgt zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen von AC4Y zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Die angegebenen Preise verstehen sich „ab Werk ohne Kosten für Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
AC4Y behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen, z.B. aufgrund von Tarifbeschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.
7.Versand
Der Versand der Waren erfolgt  ( auch bei Teillieferungen ) auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Das gilt auch dann, wenn AC4Y im Einzelfall die Frachtkosten übernimmt.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur/Spediteur auf den Besteller über.
Frachtkosten werden nicht vorverauslagt.
Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer nach Wahl von AC4Y, ohne Verbindlichkeit für günstigsten Versand.
Durch die Auswahl des Spediteurs/Frachtführers übernimmt AC4Y keine Gefahr für den Transport.
Auch für Waren, die auf Kosten von AC4Y geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von AC4Y an den Besteller im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.
Bei Export der gekauften Ware ist der Besteller verpflichtet, alle für den Export erforderlichen Dokumente (z.B. Ausfuhr- und Zollbewilligungen etc.) auf seine Kosten zu beschaffen.
AC4Y haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware sowie deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes.
Ferner haftet AC4Y auch nicht dafür, dass die Ware dem technischen Stand im Importland entspricht.
Transportschäden sind uns unverzüglich bei Annahme der Ware schriftlich beim Fahrer der Speditionsfirma zu melden.
8.Sachmängelhaftung
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart  ist, richtet sich die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, AC4Y unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Insoweit verzichtet AC4Y auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, verjähren Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln in ein Jahr.
Schadensersatzansprüche wegen Mängel der gelieferten Waren stehen dem Besteller nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen zu.
Ansprüche wegen Sachmängel entstehen nicht, wenn der Mangel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichem Verschleiß oder vom Besteller oder Dritten vorgenommene, unsachgemäße Eingriffe in den Kaufgegenstand zurückzuführen ist.
Angaben in Katalogen, Spezifikationen und sonstigen Produktbeschreibungen sind nur dann als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien zu verstehen, wenn sie ausdrücklich im Einzelnen schriftlich als solche bezeichnet werden.
Durch den Mangel entstandene Folgekosten, wie Aus- und Einbaurechnungen werden nur akzeptiert, wenn die original Rechnung des Ein- bzw. Ausbaubetriebes vorgelegt wird.
Andernfalls können keine Folgekosten beansprucht werden.
Die Reklamation von Kompressoren wird generell abgelehnt, wenn sich im Kompressor bereits beim Prüfen verschmutztes Öl befindet.
Dies ist ein Indiz für nicht sachgerechten Einbau und führt zur Ablehnung der Garantie.
Bei zu erstattenden Ein- und Ausbaukosten werden unsere Stundenverrechnungssätze pauschal vergütet.
Mietwagen, Abschleppdienst, Hotel, sonstige Ausfallkosten oder andere Kosten werden nicht von AC4Y erstattet.
Transportkosten werden bei Rücksendungen nicht ersetzt bzw. nur teilweise
9.Rücksendungen
Für Warenrückgaben die falsch bestellt, oder nicht von Ihrer Kundschaft abgeholt, bzw. ohne Begründung zurückgesendet werden, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Nettowarenwertes, pro Stück an.
Lagerbereinigungen müssen vertraglich geregelt sein oder nach Absprache stattfinden.
Die Lagerbereinigung wird nur nach Eingang eines gleichwertigen Neuauftrags akzeptiert.
Gutschriften für erstattete Retouren werden generell nur gegen neue Ware verrechnet, eine Auszahlung des Gutschriftsbetrags ist demnach nicht möglich.
10.Haftung
Sofern AC4Y einen Schaden leicht fahrlässig verursacht hat, besteht ein Schadensersatzanspruch gegen AC4Y aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur bei einer Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
Dieser Schadensersatzanspruch ist auf vertragstypische Schäden begrenzt.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Unabhängig hiervon bleibt eine etwaige Haftung von AC4Y bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unverändert bestehen.
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 4 abschließend geregelt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von AC4Y für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
11.Zahlungen und Kreditwürdigkeit
Rechnungen von AC4Y sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, außer es liegt eine Vereinbarung über Skonto vor.
Abzug von Skonto ist ausschließlich auf die verkaufte Ware  gewährt,  nicht auf Transportkosten und sonstige Dienstleistungen.
Bei unrechtmäßigem Abzug kann der Skonto betrag  nachgefordert werden.
Die gesamten Forderungen von AC4Y werden sofort fällig, wenn der Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder seine Zahlungen einstellt.
Darüber hinaus ist AC4Y berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ferner kann nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware untersagt und die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückgeholt werden.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern diese von AC4Y  nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in Rechnung zu stellen.
12.Eigentumsvorbehalt
AC4Y behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung vor, hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von AC4Y.
Werden die Waren von dem Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller bereits jetzt an AC4Y anteilig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört.
Veräußert der Besteller die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an AC4Y bis zur völligen Tilgung aller derer Forderungen ab.
Bei begründetem Anlass (z.B. Zahlungsverzug) ist der Besteller auf Verlangen von AC4Y verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern offen zu legen und AC4Y alle zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
AC4Y wird die von ihr gehaltenen Sicherungen insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 %   übersteigt.
13.Allgemeines
Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das lnsolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Erfüllungsort ist Frankenthal.
AC4Y ist berechtigt, Daten des Bestellers zur Abwicklung der Geschäftsverbindung unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Frankenthal. AC4Y ist berechtigt, Klage auch an einem anderen zuständigen Gericht zu erheben.